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§1 Ansprüche: Das Angebot von MIHS Counterservice wird auf freiwilliger Basis erbracht. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Erbringung einer Leistung, insbesondere die der kostenlosen Dienste, die auf MIHS Counterservice angeboten werden.
Es kann keine Gewähr dafür Übernommen werden, dass der Dienst, der auf MIHS Counterservice angeboten wird, fehlerfrei ist. Weiterhin kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass dieser Dienst den Anforderungen und Zwecken des Nutzers genügt. Bei Internetseiten, deren Inhalt gegen momentan geltende, deutsche Gesetze verstößt, behält sich MIHS Counterservice vor, seine Dienste für diese Seiten einzustellen.
Der Countercode, den der Benutzer erhält, muss vollständig und ohne Veränderungen in die Homepage integriert werden.
§2 Haftung: Der Online-Dienst MIHS Counterservice haftet nicht für Ausfälle seiner Dienste und daraus resultierende Folgeschäden. Bei einem Ausfall der Dienste hat der Nutzer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
MIHS Counterservice kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus dem Gebrauch der hier angebotenen Dienste ergeben, einschließlich - ohne Beschränkung - Schäden aus Geschäftsverlusten, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsdaten oder andere finanzielle Verluste. Der Nutzer hat keinerlei Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit der Dienste.
§3 Inhalte Dritter: MIHS Counterservice bietet Counter an, die jeder Webmaster nutzen kann. Auf den Inhalt von Seiten Dritter, auf denen ein Countervon MIHS Counterservice genutzt wird, kann MIHS Counterservice keinen Einfluss nehmen. Für den Inhalt der Seiten und alle dort angegebenen Links haftet ausschließlich der Seitenbetreiber. MIHS Counterservice distanziert sich hiermit von den Inhalten und den weiterführenden Links auf Internetseiten Dritter.
§4 Unwirksame Klauseln: Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon unberührt. Unwirksame Vertragsbestandteile werden durch solche ersetzt, die den Sinn der unwirksamen Bestandteile wiedergeben und nach geltendem Recht zulässig sind..
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